AGB
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von woodpuncher design, Robin Holzhauer

 

§1 GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Robin Holzhauer (woodpuncher design) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Robin Holzhauer (woodpuncher design) hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen Robin Holzhauer (woodpuncher design) und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

§2 ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGES, SPEICHERUNG DES VERTRAGSTEXTES

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Dienstleistungen über die Webseite http://www.woodpuncher-design.de.

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit mir,

woodpuncher design
Robin Holzhauer
Wiedweg 4
D-38120 Braunschweig,

zustande.

(3) Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Webseite von Robin Holzhauer (woodpuncher design) stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot von Robin Holzhauer (woodpuncher design), sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung an den Verbraucher, diese Dienstleistungen zu bestellen bzw. zu beauftragen. Mit der Beauftragung der gewünschten Dienstleistung gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages ab.

Die Annahme des Angebots durch Robin Holzhauer (woodpuncher design) und den Verbraucher erfolgt schriftlich in Textform.

(4) Der Versand eines Angebots durch uns mit nachfolgender Auftragsannahme des Verbrauchers löst folgenden Prozess aus:
1. Forderung an den Auftraggeber sämtliche Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange Robin Holzhauer (woodpuncher design) zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc.
2. Auftragsdurchführung durch Robin Holzhauer (woodpuncher design)
3. Auftragsabschluss durch Robin Holzhauer (woodpuncher design)

(5) Die AGB kann der Verbraucher bzw. Auftraggeber jederzeit auch unter https://www.woodpuncher-design.de/agb einsehen. Auftragsdaten des Auftraggebers sind aus Sicherheitsgründen nicht über die Webseite einsehbar. Auch bietet Robin Holzhauer (woodpuncher design) keinen Kundenlogin über die Webseite an.

(6) Das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und Robin Holzhauer (woodpuncher design) geschieht immer schriftlich in Form eines Kostenvoranschlags, es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden. Demnach ist der Auftraggeber in jedem Fall dazu verpflichtet seine Dienstleistungswünsche sorgfältig mitzuteilen. Diese Dokumentation kann telefonisch, in Form einer persönlichen Beratung oder einer schriftlichen E-Mail erfolgen.

§3 URHEBERSCHUTZ; NUTZUNGSRECHTE; EIGENWERBUNG

(1) Der Robin Holzhauer (woodpuncher design) erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

(2) Sämtliche Arbeiten von Robin Holzhauer (woodpuncher design), wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

(3) Ohne Zustimmung von Robin Holzhauer (woodpuncher design) dürfen seine Arbeiten sowie das gesamte Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion verändert oder genutzt werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.

(4) Die Werke von Robin Holzhauer (woodpuncher design) dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart, Nutzungsdauer und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

(5) Robin Holzhauer (woodpuncher design) räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer (4)) erforderlichen Nutzungsrechte ein, die gesondert auf der Rechnung aufgeführt und abgerechnet werden. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Robin Holzhauer (woodpuncher design) und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars.

(6) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf ausdrücklich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Robin Holzhauer (woodpuncher design).

(7) Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Robin Holzhauer (woodpuncher design) bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung, so kann Robin Holzhauer (woodpuncher design) zusätzlich zu dem für die erbrachte Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Robin Holzhauer (woodpuncher design) unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

(8) Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(9) Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Robin Holzhauer (woodpuncher design) nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Robin Holzhauer (woodpuncher design) formale Schutzrechte wie z. B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

(10) Robin Holzhauer woodpuncher design) bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

§4 PREISE; ZAHLUNGEN; FÄLLIGKEIT

(1) Soweit zwischen Auftraggeber und Robin Holzhauer (woodpuncher design) nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach Art, Umfang und Aufwand des Auftrags. Demnach wird der Auftrag des Auftraggebers anteilig nach benötigtem Zeitaufwand im Viertelstundentakt abgerechnet.

(2) Das Stundenhonorar beträgt 70,00 € und wird im Viertelstundentakt abgerechnet.

(3) In Einzelfällen kann eine Abrechnung zu einem zuvor individuell vereinbarten Festpreis erfolgen.

(4) Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

(5) Zahlungen sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist die entsprechende Teilzahlung jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung eine Teilzahlung zu leisten, das wenigstens die Hälfte des Gesamtpreises beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Robin Holzhauer (woodpuncher design) Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

(6) Sollte der Auftraggeber einen von Robin Holzhauer (woodpuncher design) angefertigten Entwurf bzw. das fertige Layout wider Erwarten wegen Nichtgefallen oder ähnlichen Gründen ablehnen, so sind 40% des vereinbarten Honorars zu zahlen.

(7) Robin Holzhauer (woodpuncher design) ist berechtigt, einen Auftrag vorzeitig zu beenden, sofern sich während der Auftragsabwicklung signifikante Abweichungen der durchzuführenden Leistungen ergeben, die der Auftraggeber verursacht hat oder wenn durch den Auftraggeber keine Rückmeldungen auf Anfragen und Korrekturdurchläufe in angemessener Zeit an Robin Holzhauer (woodpuncher design) erfolgen. In beiden Fällen sind 40% des vereinbarten Honorars zu zahlen.

(8) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit der Zahlung per Banküberweisung oder Barzahlung.

(9) Sämtliche Preise und Beträge werden aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Fälligkeit vollständig zu bezahlen.

(10) Bei nicht fristgerechter Zahlung der Gesamtsumme innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungstellung erhält der Auftraggeber eine einmalige Zahlungsaufforderung mit neuem Zahlungsziel von 7 Tagen.

(11) Bei erneut ausbleibender Zahlung der Gesamtsumme erhält der Auftraggeber eine einmalige Mahnung mit letztmaligem Zahlungsziel von 7 Tagen.

(12) Bei erneut ausbleibender Zahlung der Gesamtsumme behält sich Robin Holzhauer (woodpuncher design) vor diese mittels eines Inkassobüros kostenpflichtig einzufordern. Die hierdurch entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber auferlegt.

§5 ZUSATZLEISTUNGEN UND NEBENKOSTEN

(1) Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

(2) Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Autraggeber zu erstatten.

(3) Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten werden aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

§6 FREMDLEISTUNGEN

(1) Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt Robin Holzhauer (woodpuncher design) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Robin Holzhauer (woodpuncher design) hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

(2) Soweit Robin Holzhauer (woodpuncher design) auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt Robin Holzhauer (woodpuncher design) im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

§7 MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS; GESTALTUNGSFREIHEIT; VORLAGEN

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Robin Holzhauer (woodpuncher design) alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Robin Holzhauer (woodpuncher design) nicht zu vertreten.

(2) Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Robin Holzhauer (woodpuncher design) zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber Robin Holzhauer (woodpuncher design) im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

(3) Für Robin Holzhauer (woodpuncher design) als Grafikdesigner besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

§8 DATENLIEFERUNG UND HANDLING

(1) Robin Holzhauer (woodpuncher design) ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z. B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber mit einer Pauschale von 50,00 € zu vergüten.

(2) Stellt Robin Holzhauer (woodpuncher design) dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Robin Holzhauer (woodpuncher design) vorgenommen werden.

(3) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.

(4) Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet Robin Holzhauer (woodpuncher design) nicht.

§9 EIGENTUM UND RÜCKGABEPFLICHT

(1) An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Robin Holzhauer (woodpuncher design) zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Robin Holzhauer (woodpuncher design) bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

§10 KORREKTUR; PRODUKTIONSÜBERWACHUNG; BELEGMUSTER

(1) Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Robin Holzhauer (woodpuncher design) Korrekturmuster vorzulegen.

(2) Die Produktion wird von Robin Holzhauer (woodpuncher design) nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist Robin Holzhauer (woodpuncher design) berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Robin Holzhauer (woodpuncher design) haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden.

(3) Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Robin Holzhauer (woodpuncher design) eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Robin Holzhauer (woodpuncher design) auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

§11 GEWÄHRLEISTUNG; HAFTUNG; REKLAMATIONEN

(1) Robin Holzhauer (woodpuncher design) haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Robin Holzhauer (woodpuncher design) auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

(2) Ansprüche des Auftraggebers gegen Robin Holzhauer (woodpuncher design) aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer §10 (1); für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

(4) Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

(5) Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Robin Holzhauer (woodpuncher design) nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Robin Holzhauer (woodpuncher design) an Dritte vergibt.

(6) Sofern Robin Holzhauer (woodpuncher design) Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Robin Holzhauer (woodpuncher design) hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Robin Holzhauer (woodpuncher design) zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

(7) Robin Holzhauer (woodpuncher design) haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Robin Holzhauer (woodpuncher design) ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

(8) Robin Holzhauer (woodpuncher design) haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Robin Holzhauer (woodpuncher design) ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Robin Holzhauer (woodpuncher design) bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

§12 ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für beide Parteien ist Robin Holzhauer (woodpuncher design), Wiedweg 4, 38120 Braunschweig.

§13 VERTRAGSSPRACHE

Als Vertragssprache steht ausschließlich die Sprache Deutsch zur Verfügung.

§14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

(2) Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§15 WIDERRUFSRECHT

Dem Auftraggeber steht ein Widerrufsrecht zu, wobei Auftraggeber jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald die in Auftrag gegebene Dienstleistung durch Robin Holzhauer (woodpuncher design) bereits begonnen wurde. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten sind durch den Auftraggeber zu zahlen.

Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir,

woodpuncher design
Robin Holzhauer
Wiedweg 4
D-38120 Braunschweig
E-Mail: info@woodpuncher-design.de,

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§16 WIDERRUFSFORMULAR

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

woodpuncher design
Robin Holzhauer
Wiedweg 4
D-38120 Braunschweig
E-Mail: info@woodpuncher-design.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung/en (*):

_____________________________________________________________________________________

Auftragsdurchführung unterzeichnet am (*):

___________________________________________

Name des/der Verbraucher(s):

___________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):

___________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

___________________________________________

Datum:

_________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

§17 WIDERRUFSRECHT VON ROBIN HOLZHAUER (WOODPUNCHER DESIGN)

Sollte sich nach Vertragsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Robin Holzhauer (woodpuncher design) eine signifikante Abweichung der zu durchführenden Leistungen ergeben, die der Auftraggeber verursacht hat, ist Robin Holzhauer (woodpuncher design) berechtigt den zuvor geschlossenen Vertrag aufgrund dieser Abweichungen zu widerrufen.

 

Stand: September 2024